Ernährungsberatung vor Ort und online
Ernährungsberatung über Grundversicherung
Folgende Krankheitsbilder können über die Grundversicherung (Krankenkasse) abgerechnet werden:
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Stoffwechselkrankheiten
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Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2)
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Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
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Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index ≥ 97. Perzentile) oder Body-Mass-Index ≥ 90 Perzentile und Folgeerkrankung durch oder in Kombination mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 (KLV)
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1. Individualtherapie (max. 6 Beratungen innert 6 Monaten)
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2. Multiprofessionelle strukturierte individuelle Therapie (MSIT)
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Krankheiten des Verdauungssystems
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Nierenerkankungen
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Fehl- sowie Mangelernährungszustände
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Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile
Hierfür bitte eine Verordnung zur Ernährungsberatung einholen bei zuständiger Ärzteschaft.
Ernährungsberatung für Selbstzahler
Je nach Krankenkasse auch über die Zusatzversicherung abrechenbar
- 150 Schweizer Franken
- 100 Schweizer Franken
- Preis individuell
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