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Ernährungsberatung vor Ort und online 

Ernährungsberatung über Grundversicherung 

Folgende Krankheitsbilder können über die Grundversicherung (Krankenkasse) abgerechnet werden: 

  • Stoffwechselkrankheiten

  • Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2)​​

  • Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann

  • Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index ≥ 97. Perzentile) oder Body-Mass-Index ≥ 90 Perzentile und Folgeerkrankung durch oder in Kombination mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 (KLV) 

    • 1. Individualtherapie (max. 6 Beratungen innert 6 Monaten)​

    • 2. Multiprofessionelle strukturierte individuelle Therapie (MSIT)

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Krankheiten des Verdauungssystems

  • Nierenerkankungen

  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände

  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile 

Hierfür bitte eine Verordnung zur Ernährungsberatung einholen bei zuständiger Ärzteschaft.

Ernährungsberatung für Selbstzahler

Je nach Krankenkasse auch über die Zusatzversicherung abrechenbar

Vorträge und Webinare

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